Melanie und Joshua wollten schon immer ein Trampolin im Garten haben – nun ist es endlich soweit. Am liebsten würden sie nach dem Aufbau gleich losspringen, aber ihre Mutter Julia möchte mit ihnen zuerst ein paar Regeln besprechen.
Spass am Springen
Trampolinspringen macht Gross und Klein einen riesen Spass und ist eine super Freizeitbeschäftigung. Deshalb nimmt nicht nur die Anzahl an Trampolinen in privaten Gärten zu, sondern es gibt auch immer mehr Trampolinhallen in der Schweiz. Trampolinspringen macht nämlich nicht nur Spass, sondern ist auch ein gutes Training. Es kräftigt Knochen und Muskulatur der Kinder, fördert das Gleichgewicht und verbessert die Ausdauer. Was will man mehr?
Trotz all den Vorteilen gilt es im Voraus ein paar wichtige Dinge zu beachten, damit das Trampolinspringen über lange Zeit Spass macht.
Wichtige Punkte zum Trampolinspringen
- Erklären Sie Ihren Kindern die Risiken und Regeln beim Trampolinspringen. Aber machen Sie ihnen keine Angst.
- Auch wenn es mit mehreren Personen auf dem Trampolin lustig ist, steigt die Verletzungsgefahr durch Zusammenstösse massiv an. Springen Sie daher lieber alleine.
- Springen Sie Barfuss, mit Gymnastikschuhen oder in Turnschuhen mit dünner Sohle.
- Springen Sie in der Mitte des Trampolins.
- Machen Sie regelmässig eine Pause.
- Wenn kein Fangnetz vorhanden ist. Vermeiden Sie Sprünge direkt auf den Boden.
- Lassen Sie Ihre Kinder nur unter Aufsicht springen.
Wie alt sollte mein Kind sein
Für das Trampolinspringen gibt es keine klare Altersgrenze. Viele Hersteller geben an, dass Trampolinspringen für Kinder ab drei Jahren geeignet ist. Das Bundesamt für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt, nicht vor dem sechsten Lebensjahr auf einem Trampolin zu springen. Es ist also die Entscheidung der Eltern, ab wann ein Kind aufs Trampolin darf. Im Falle eines Unfalls tragen die Betreuungspersonen oder Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Die ersten Tricks
Wer an Tricks auf dem Trampolin denkt, dem kommt meist der «Salto» in den Sinn. Doch dieser ist schwer und sollte nur unter Anleitung erlernt werden. Bereits kleine Tricks wie «Stehen-Sitzen-Stehen», «Sitzen-Knien-Sitzen», «Stehen-Rücken-Stehen» usw. muss man zu Beginn üben und geben ein erstes Gefühl für das Trampolin.
Trampolinparks rund um den Thurgau
Bei schlechtem Wetter sind Trampolinparks ein beliebtes Ausflugsziel für Familien. Die nächsten Trampolinparks befinden sich in Rorschach und in Winterthur. Bei Interesse bieten manche Parks auch Einsteigerkurse an. Dort lernt man die wichtigsten Regeln und ersten Tricks auf dem Trampolin.
Das eigene Trampolin im Garten
Viele Familien haben ein eigenes Trampolin im Garten, für deren Unterhalt sie verantwortlich sind. Kontrollieren Sie ihr Trampolin mit Hilfe der Checkliste vom Bundesamt für Unfallverhütung (bfu), ob es in Ordnung ist. Achten Sie darauf, dass das Trampolin geradesteht und sowohl das Sicherheitsnetz, die Federabdeckung und auch die Sprungfläche unbeschädigt sind.
Rechtliche Fragen
Wer ein Trampolin im Garten hat, ist unterhaltspflichtig und muss dafür sorgen, dass das Gerät in einem einwandfreien Zustand ist (Checkliste bfu). In einem Mehrfamilienhaus empfiehlt es sich daher, eine Person für die Wartung verantwortlich zu machen, damit die Instandhaltung klar geregelt ist. Zudem müssen Sie auch der Vermieter und die Stockwerkeigentümer um Erlaubnis fragen.
Wer im Falle eines Unfalls zivilrechtlich haftet oder strafrechtlich verantwortlich ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Wichtig ist, dass sowohl die Eltern der Kinder, als auch die Person, welche für die Instandhaltung verantwortlich ist, zur Verantwortung gezogen werden können. Schilder mit den Botschaften «Benützen verboten» oder «Jede Haftung für Unfälle wird abgelehnt» befreien nicht von der Verantwortung.